Häufige Fragen

24 Stunden für Sie da.
Kostenlos und anonym


0800 - 60 500 40

 

 

Häufige Fragen

Wenn eine Frau schwanger ist, d.h. sich das befruchtete Ei in die Gebärmutter eingenistet hat, produziert der Körper das schwangerschaftserhaltende Hormon humanes Chorion Gonadotropin (hCG). Dieses ist im Blut und später auch im Urin nachweisbar.

Ein Bluttest kann nur bei einer Gynäkologin durchgeführt werden und ist sechs bis neun Tage nach dem Geschlechtsverkehr möglich. Er wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt und kostet ca. 30 Euro.

Ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder der Drogerie testet das hCG im Urin. Dies ist am ersten Tag der zu erwartenden Monatsblutung wirklich sicher. Am besten verwendet man hierfür Morgenurin.Vorsicht! Alle anderen Frühschwangerschaftstests sind nur zu 50 % sicher.

Ist bei der Verhütung etwas schiefgelaufen, ist es möglich bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr die Pille danach einzunehmen.

Ungewollt schwanger zu sein ist eine Sorge, die Frauen und ihre Partner sehr beschäftigen kann. Dies ist sehr kräftezerrend und erfordert Geduld. Bei der richtigen Handhabung von Verhütungsmitteln ist die Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden fast unmöglich.

Sie können vor und nach der Geburt die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen. Eine Hebamme hilft Ihnen bei Schwangerschaftsbeschwerden, spricht mit Ihnen über Ängste und bereitet sie auf die Entbindung vor. Nach der Geburt verfolgt sie die Entwicklung ihres Kindes und ihre körperliche Genesung. Sie gibt wichtige Tipps zum Stillen oder zur Beruhigung ihres Kindes. Für alle ihre Fragen ist die Hebamme in den ersten Wochen nach der Geburt für Sie da.

Die Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause. Sie müssen sich selbst eine Hebamme suchen. Das ist nicht einfach, da es zu wenige gibt. Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Suche, am besten ab dem 3. oder 4. Monat der Schwangerschaft. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

  • In Hannover hilft die Hebammenzentrale der Region bei der Suche nach einer Hebamme

          Tel. 0511 3018 5798

Pille danach

Wenn bei der Verhütung etwas schief gelaufen ist, z.B. Kondom gerissen oder Pille vergessen, kann die „Pille danach“ eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Dies ist bis 72 Stunden nach dem ungeschütztem Geschlechtsverkehr möglich. Das Medikament ist aber am wirksamsten, wenn es möglichst schnell eingenommen wird. Es kann rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden und kostet zwischen 15 und 30 Euro. Bis 18 Jahre ist es mit Rezept vom Frauenarzt kostenlos.

Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“ genannt)

Die Entscheidung eine Schwangerschaft zu beenden ist nicht leicht zu treffen und oft ein langer Prozess. Per Gesetz muss eine Frau, sich vorher bei einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle beraten lassen. Diese ist kostenlos. Hier erhalten Frauen auch den „Beratungsschein“ um einen Abbruch durchführen zu lassen.

Ziel der Beratung:
Ziel ist es, Sie zu unterstützen, eine eigenverantwortliche, gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Sie werden nicht bedrängt, belehrt oder bevormundet.

Die Entscheidung, ob eine Frau ihre Schwangerschaft abbrechen lassen will, liegt allein bei ihr und darf von niemand anderem getroffen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Seit der Befruchtung dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung muss durchgeführt sein und die entsprechende Beratungsbescheinigung ist ausgestellt worden.
  • Der Abbruch erfolgt frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung ( 3 Tage dazwischen).
  • Der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt

Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, kann in Deutschland zwischen dem instrumentellen und dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wählen.

Adoption

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Adoptionen fest.

Der rechtliche Rahmen für die Adoptionsvermittlung wird in Deutschland durch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) geschaffen, bei Auslandsadoptionen zusätzlich durch das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG). Das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) legt fest, wie die rechtlichen Wirkungen von Adoptionen, die im Ausland vollzogen wurden, in Deutschland verbindlich festgestellt werden.

Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht das Wohl des Kindes, das über die Adoptionsvermittlung Adoptiveltern bekommen soll, weil es nicht in seiner Herkunftsfamilie groß werden kann.

Vertrauliche Geburt

Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt – wenn Sie es wünschen.

Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.

Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) macht.

www.schwangerundkind.de zu Schwangerschaft und Geburt, Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr

www.familienplanung.de zu Schwangerschaft, Geburt, schwanger unter 20, finanzielle Hilfe, Elterngeld

www.kindergesundheit.de zur Ernährung und Gesundheit von Kindern

www.schwanger-online.de